Zeit ist ein kostbares Gut, das wir bevorzugt in Ihre hochwertige Behandlung investieren möchten. Im Folgenden möchten wir einige Punkte ansprechen, die für uns entscheidend sind, um die uns zur Verfügung stehende Zeit bestmöglich zu nutzen und unserem hohen Qualitätsanspruch sowie dem Respekt gegenüber Ihrer Therapie gerecht zu werden.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung!
Für uns ist die Arzt-Patienten-Beziehung weit mehr als ein bloßer Marketingbegriff; sie basiert auf einem beiderseitigen Vertrauensverhältnis, in dem jeder seinen Teil beiträgt. Sie können sich darauf verlassen, dass wir uns mit individueller und intensiver Betreuung, fundierter Fachkompetenz, hochwertigem Equipment und ausreichend Zeit ganz auf Ihre Beratung und Therapie konzentrieren.
Daher ist es für uns von größter Wichtigkeit, dass die für Sie reservierten Termine verbindlich eingehalten werden! Wie in den Medien bereits oft diskutiert, führt die allgemein steigende Anzahl kurzfristiger Terminverschiebungen in Arztpraxen auch bei uns zu einer nicht tragbaren Situation. Die Einhaltung von Terminen ist eine Grundvoraussetzung, um die hohe Qualität unserer Leistungen gewährleisten zu können.
Es ist allgemein bekannt, dass bei Buchungen wie Konzertkarten, Zugfahrten oder Physiotherapie-Sitzungen, die nicht eingehalten werden können, dennoch Kosten für die reservierte Leistung entstehen. Auch bei uns steht Ihnen zum vereinbarten Zeitpunkt ein komplettes Behandlungsteam und ein umfassend ausgestatteter Behandlungsraum zur Verfügung. Bei kurzfristigen Terminverschiebungen führt dies nicht nur zu einem unvermeidlichen Leerlauf, sondern es nimmt auch anderen Patienten die Möglichkeit, zeitnah einen Behandlungstermin zu erhalten.
Leider sehen wir uns gezwungen, Ausfallgebühren für Termine zu berechnen, die weniger als 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Sie erreichen uns jederzeit über unsere Onlinerezeption. Diese finden Sie auf unserer Webseite: www.la-dentista.de.
Selbstverständlich informieren wir Sie im Vorfeld detailliert über die Bedingungen der Honorarausfallrechnung.
Wir danken Ihnen, dass Sie mit Ihrer Verbindlichkeit unsere Praxiswerte – Vertrauen, Verlässlichkeit und Qualität – unterstützen!
Vor jeder Behandlung erstellen wir einen ausführlichen und verbindlichen Kostenplan. Bitte beachten Sie: Privatversicherte bitten wir, dieses Dokument bei ihrer Versicherung einzureichen, während gesetzlich Versicherte dies bei ihrer Zusatzversicherung tun sollten.
Es ist von großer Bedeutung, eine verbindliche Einschätzung Ihrer Versicherung einzuholen, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können. Unklarheiten sollten im Vorfeld mit der Versicherung geklärt und schriftlich bestätigt werden, um spätere Probleme bei der Erstattung zu vermeiden. Zögern Sie nicht, nach diesen Informationen zu fragen; es ist Ihr gutes Recht, von Ihrer Versicherung rechtzeitig informiert zu werden. Jeder Versicherungsvertrag ist individuell, und nur Ihre Versicherung kann verbindliche Auskünfte zu Ihrem Vertrag geben.
Die Erstattung hängt nicht von der „Richtigkeit“ der Begründung des Zahnarztes ab, sondern ist an Ihren spezifischen Versicherungsvertrag gebunden. Wir rechnen ausschließlich das ab, was aus medizinischer Notwendigkeit sinnvoll ist: nicht mehr, nicht weniger und nichts anderes. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nach dieser umfassenden Vorabklärung keine Kosteneinwände mehr bearbeiten können, sobald die Behandlung begonnen hat.
Sobald der Umfang der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung geklärt ist und Sie sich für die Behandlung entschieden haben, können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Wir freuen uns schon auf Ihren Besuch!
In letzter Zeit nehmen die Anforderungen der privaten Versicherer an Auskünfte zu, wodurch der bürokratische Aufwand in Zahnarztpraxen ein untragbares Maß erreicht hat. Um Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen, möchten wir eine sinnvolle Balance zwischen dem notwendigen Informationsfluss und übermäßigem bürokratischem Aufwand finden.
Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß Ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBs) selbst prüfen sollten, inwieweit Sie zur Erteilung der geforderten Informationen verpflichtet sind. Insbesondere wenn eine Patientenakte angefordert wird, überschreitet dies in der Regel die gewöhnlichen Auskunftspflichten.
Um unserer Sorgfaltspflicht nachzukommen und Ihre persönlichen Daten zu schützen, erfolgt die Kommunikation ausschließlich mit Ihnen als Patientin oder Patient. Ein direkter Kontakt zur Versicherung findet nicht statt, da wir hierzu nicht verpflichtet sind. Sollten Sie Unterlagen an die Versicherung weiterleiten müssen, achten Sie bitte darauf, diese nur dem von Ihrer Versicherung benannten Beratungszahnarzt zu übermitteln. Nur ein approbierter Zahnarzt ist befugt, zahnärztliche Sachverhalte korrekt zu beurteilen.
Da es sich bei dem Auskunftsbegehren Ihrer Versicherung nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt, können die damit verbundenen Kosten rechtlich nicht nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Stattdessen wird der bürokratische Aufwand gemäß §§ 612, 670 BGB nach tatsächlich geleistetem Zeitaufwand berechnet. Selbstverständlich kalkulieren wir diesen Aufwand im Voraus für Sie. Bitte überprüfen Sie dann mit dem von uns erstellten Antwortschreiben, inwieweit Ihre Versicherung die anfallenden Kosten erstattet.
Wir empfehlen Ihnen auch die offizielle Patienteninformation der Bundeszahnärztekammer zu lesen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen somit wertvolle Informationen zur Kommunikation mit Ihrer Versicherung bereitstellen können.